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ZVR-Zahl 277320893
Die Gemeinde Bad Hall und der Elternverein stellen sowohl den Lehrerinnen und Lehrern als auch den Schülerinnen und Schülern der NMS Bad Hall im Rahmen der „Open Value Subscription for Education Solutions“ von Microsoft das neueste Microsoft Office 365 Paket zur Verfügung. Das bedeutet, dass ab dem Schuljahr 2016/17 Schuljahr im Informatikunterricht und in den Klassen ausschließlich Microsoft Office 365 (Word, Excel, Powerpoint) verwendet wird und damit auch alle ECDL-Prüfungen auf Microsoft Office 365 abgehalten werden. Damit werden ab diesem Schuljahr nur mehr Online-Prüfungen für den ECDL durchgeführt.
Alle bereits abgelegten ECDL Prüfungen auf OpenOffice behalten natürlich ihre Gültigkeit. Solange ihr Kind an unserer Schule ist, ist es zudem berechtigt, auf maximal 5 privaten Geräten das aktuelle Microsoft Office 365 kostenlos zu installieren. Dazu ist eine Internetverbindung notwendig. Alle Softwareupdates sind selbstverständlich ebenfalls kostenlos.
Das zukunftsweisende und kollaborative Arbeiten mit „Google-Apps for Education“ bleibt selbstverständlich weiterhin bestehen. Jede Schülerin, jeder Schüler erhält eine eigene E-Mail Adresse. Damit bekommt ihr Kind Zugang zu Google-Drive (Cloudspeicher), Google-Mail (E-Mail) und Google-Kalender, um nur die 3 wichtigsten Google-Apps zu nennen.
Der Zugang zu http://portal.office.com (für das Microsoft Office 365 Paket) wird vom jeweiligen Informatiklehrer ausgegeben. Das Passwort ist einmalig und muss beim ersten Anmelden geändert werden.
Wir hoffen, dass wir mit dieser Möglichkeit unseren Informatikunterricht noch praxisnaher und besser gestalten können und freuen uns, dass durch die Finanzierung durch Gemeinde und Elternverein für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die Ausspeisung in der Mittelschule Bad Hall wird vom evangelischen Diakoniewerk der Werkstätte „Kulinarium“ Bad Hall geleitet.
Der Preis pro Portion beträgt 4,50 €.
Die Anmeldungen erfolgen für ein Schuljahr. Neuanmeldungen sind wöchentlich möglich.
Schriftliche Abmeldungen sind nur am Ende eines Quartals durch die Erziehungsberechtigten möglich.
Abmeldungen aus Krankheitsgründen sind nur wochenweise durch Nachbringen einer ärztlichen Bestätigung möglich.
Neuanmeldungen bzw. Abmeldungen bitte schriftlich bei Frau Dipl.Päd. Bernadette Hackl oder beim Klassenvorstand abgeben.
Die Abrechnung erfolgt im darauffolgenden Quartal mittels Erlagschein, der Ihnen von der Stadtgemeinde Bad Hall per Post zugestellt wird.
Zahlen Sie diesen Erlagschein bitte innerhalb von 14 Tagen ein!